Ob du für deinen Carport einen Bauantrag brauchst, entscheidet nicht der Bund, sondern dein Bundesland. Jede der 16 Landesbauordnungen hat eine Liste von Bauten, die verfahrensfrei sind: Du darfst sie ohne Baugenehmigung errichten. Carports laufen dort meist unter "Garagen einschließlich überdachter Stellplätze".
Wichtig vorab: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ohne Genehmigung musst du den Bebauungsplan, die Abstandsflächen zum Nachbarn und eventuell eine Gestaltungssatzung deiner Gemeinde einhalten. Im Außenbereich gelten die Freistellungen oft gar nicht.
Die Grenzen nach Bundesland
| Bundesland | Carport verfahrensfrei | Terrassenüberdachung verfahrensfrei | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m² | Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 b LBO |
| Bayern | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m² | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO |
| Berlin | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BauO Bln |
| Brandenburg | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 4 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 d BbgBO |
| Bremen | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 3,5 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BremLBO |
| Hamburg | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | keine m²-Grenze, siehe Hinweise | Anlage zu § 61 HBauO, Nr. 1 b |
| Hessen | bis 50 m² | keine m²-Grenze, siehe Hinweise | Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.2 |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 40 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 60 m² | bis 40 m² | Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO, Nr. 1.2 |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 4,5 m | § 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m², Wandhöhe bis 3,2 m | keine m²-Grenze, siehe Hinweise | § 62 Abs. 1 Nr. 1 f LBauO |
| Saarland | bis 36 m², Wandhöhe bis 3 m | keine m²-Grenze, siehe Hinweise | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO |
| Sachsen | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m² | § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO |
| Thüringen | bis 50 m², Wandhöhe bis 3 m | bis 30 m², Tiefe bis 4 m | § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO |
Stand der Tabelle: Oktober 2026. Wir haben jede Zeile im Gesetzestext der jeweiligen Landesbauordnung nachgelesen. Steht dort "siehe LBO", konnten wir die Zahl nicht sicher bestätigen. Bauordnungen ändern sich, und der Link führt dich zum aktuellen Text.
Besonderheiten einzelner Länder
- Baden-Württemberg: Grenze für Garagen seit 28.06.2025 von 30 auf 50 m² angehoben. Terrassenüberdachungen nur im Innenbereich und nicht für Dachterrassen. Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten weiter.
- Bayern: Die 3 m Wandhöhe ergeben sich aus dem Verweis auf Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1: ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze bis 9 m Länge je Grenze, insgesamt höchstens 15 m auf dem Grundstück.
- Berlin: Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten weiter.
- Brandenburg: Zusätzlich nach Nr. 1 c: oberirdische eingeschossige Garagen bis 100 m² im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB. Terrassenüberdachung nicht im Außenbereich.
- Bremen: Terrassen samt Überdachung bis 30 m² und 3,50 m Tiefe, aber nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1.
- Hamburg: Nur ein solches Nebengebäude je Hauptgebäude; Flächen offener Stellplätze nach Nr. 14 b werden angerechnet. Die Regel für Terrassenüberdachungen konnten wir im Gesetzestext nicht prüfen, frag beim Bezirksamt nach.
- Hessen: Garagen unter Freistellungsvorbehalt (Kenntnisgabe an die Gemeinde, Baubeginn nach 14 Tagen). Überdachungen erdgeschossiger Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3 ohne Flächengrenze frei, aber mit Standsicherheitsbescheinigung. An der Grenze nach § 6 Abs. 10: Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m² je Grenze, insgesamt 15 m Länge.
- Mecklenburg-Vorpommern: Keine eigene Garagen-Nummer; Garagen fallen unter die allgemeine Regel für Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
- Niedersachsen: Das Gesetz nennt eine Höhe von 3 m, keine mittlere Wandhöhe. Terrassenüberdachung nur mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze.
- Nordrhein-Westfalen: Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten weiter.
- Rheinland-Pfalz: Bei Giebelwänden Firsthöhe bis 4 m; Garagen nicht frei in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern. Terrassenüberdachungen ebenerdig und unbeheizt bis 50 m³ umbauter Raum an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht im Außenbereich.
- Saarland: Die Garagenregel verweist auf § 7 Abs. 4 Satz 2 bis 5 LBO. Terrassenüberdachungen sind laut Gesetzestext ohne genannte Flächen- oder Tiefengrenze verfahrensfrei.
- Sachsen: Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten weiter.
- Sachsen-Anhalt: Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten weiter.
- Schleswig-Holstein: Der Text nennt nur notwendige Garagen und enthält in Nr. 1 b keinen Außenbereichsausschluss. Überdachungen nur für ebenerdige Terrassen.
- Thüringen: Wandhöhe im Sinn von § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO. Terrassenüberdachung nicht im Außenbereich.
So gehst du vor
- Bebauungsplan prüfen. Frag beim Bauamt deiner Gemeinde nach, ob für dein Grundstück ein Bebauungsplan gilt. Er kann Baugrenzen, Dachformen oder Materialien vorschreiben.
- Fläche ausrechnen. Maßgeblich ist die überbaute Fläche, also Breite mal Tiefe des Daches. Bei unseren Produktseiten steht die Fläche immer dabei.
- Grenzabstand klären. Steht der Carport an der Grundstücksgrenze, begrenzen viele Länder die Länge der Grenzbebauung. Sprich vorher mit deinem Nachbarn.
- Statik bereithalten. Auch für einen verfahrensfreien Bau musst du sicherstellen, dass er Schnee und Wind trägt. Viele Hersteller bieten eine Typenstatik an. Welche Modelle eine Statik mitliefern, siehst du in unserem Carport-Vergleich.
- Im Zweifel schriftlich fragen. Eine kurze schriftliche Anfrage beim Bauamt kostet wenig und schützt dich vor einer Rückbauverfügung.
Mehr zur Schneelast liest du im Ratgeber Schneelast bei Carport und Terrassendach.


